Unser Hamburger Partner, Rechtsanwalt Dr. Lucke, war einer der Referenten des „5. Internationalen Strafrechtstag“ am 5.4.2019 in München (veranstaltet durch den renommierten Deutschen Strafverteidiger e.V.). Dr. Lucke berichtete von der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Rumänien aufgrund eines Europäischen Haftbefehls. Diese hatte er gemeinsam mit dem Kollegen Rechtsanwalt Dr. Strate erhoben (Az.: 2 BvR 424/17). In seinem Vortrag zeichnete Dr. Lucke die komplexen rechtlichen Hintergründe des Zusammenspiels von Unionsrecht, Konventionsrecht und nationalem Verfassungsrecht nach.