Am 26. Februar 2019 hat vor dem Landgericht Kiel der Wirtschaftsstrafprozess gegen leitende Mitarbeiter der Firma Sig Sauer begonnen. Die Anklage wirft drei Personen vor, Pistolen ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt zu haben. Unsere Partner Prof. Dr. Gubitz und Dr. Lucke verteidigen Michael Lüke, einen der damaligen Geschäftsführer. Die Vorgänge liegen fast 10 Jahre zurück, und es ist selbst für den Fall des Zutreffens der Vorwürfe sehr fraglich, ob überhaupt ein erhebliches Unrecht verwirklicht wurde.

Gegenstand des Verfahrens sind Lieferungen an die amerikanische Schwesterfirma, die die Pistolen dann an die TACOM, eine Beschaffungsbehörde des US-Verteidigungsministeriums weiterverkaufte. Durch diese Behörde des NATO-Bündnispartners USA ist dann eine Lieferung an die Nationalpolizei von Kolumbien zur Bekämpfung der Drogenkriminalität erfolgt. Weil aber im Antrag als Endverbleib die USA eingetragen war, deckte die erteilte Genehmigung die Ausfuhr formal nicht ab.

Vor diesem Hintergrund hat auch das Landgericht es für wichtig gehalten, aufzuklären, ob das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Ausfuhr genehmigt hätte, wenn der zutreffende Endverbleib Kolumbien in den Antrag aufgenommen worden wäre. Die Antwort des BAFA wie von zahlreichen hinzugezogenen Experten ist: die Ausfuhr war genehmigungsfähig.

Während der Lieferungen war übrigens Juan Manuel Santos erst Verteidigungsminister, dann (2010) Präsident des Landes Kolumbien. Santos erhielt für seine Bemühungen um den Friedensprozess in Kolumbien 2016 den Friedensnobelpreis.

Hier finden Sie die Presseerklärung des Kollegen Gerald Goecke, anwaltlicher Vertreter der SIG Sauer GmbH & Co. KG, Eckernförde.

Die Verteidigung hält die rechtlichen Konsequenzen, die die Kammer aus der Genehmigungsfähigkeit der Ausfuhren ziehen will, für falsch. Nach einer kritischen Prüfung der verfahrensrechtlichen Optionen hat sie Herrn Lüke dennoch zu einem Kompromiss geraten, anstatt nun möglicherweise jahrelang um einen Freispruch zu kämpfen. Auch um allen Beteiligten eine lange und belastende Hauptverhandlung zu ersparen, hat sich Herr Lüke deshalb entschlossen, vor Gericht die Verantwortung für die Verstöße gegen ausfuhrrechtliche Pflichten zu übernehmen.

Er hat sich daher am 27. Februar 2019 im Rahmen einer Absprache gegenüber dem Landgericht Kiel geäußert. Diese Äußerung zur Sache enthielt vor allem die folgenden Kernaussagen:

  • Herr Lüke hat keine Anweisungen an Mitarbeiter/innen gegeben, gegen Ausfuhrbestimmungen zu verstoßen.
  • Herr Lüke hat auch in keiner Weise in Ausfuhrvorgänge eingegriffen.
  • Im Unternehmen Sig Sauer gab es ein etabliertes und funktionierendes Compliance-System.
  • Beim Stichwort Kolumbien klingelten bei Herrn Lüke schon deshalb keine Alarmglocken, weil es sich um einen Regierungsauftrag im Rahmen der nationalen Interessen des NATO-Bündnispartners USA gehandelt hat.
  • Herr Lüke hat letztlich eingeräumt, sich im Alltagsgeschäft nicht ausreichend um insbesondere die anklagegegenständlichen Ausfuhrvorgänge gekümmert zu haben.