Am 18. Juni hat das Landgericht Itzehoe nach 8-tägiger Hauptverhandlung alle drei Angeklagten freigesprochen und die Entschädigung für die erlittene U-Haft angeordnet (weitere Informationen und Berichterstattung siehe hier). Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat Freisprüche beantragt, es ist daher zu erwarten, dass das Urteil rechtskräftig wird.

Vor über einem Jahr hatte es in Wedel gebrannt. Ein Gebäudekomplex, in dem sich mehrere Gewerbebetriebe, darunter eine große Discothek, ein Restaurant und eine Spielhalle befanden, wurde vollständig zerstört, der Schaden betrug mehrere Millionen Euro. Das anschließende Strafverfahren wurde zum Lehrstück. Allerdings zum Lehrstück dafür, wie Ermittlungen nicht auszusehen haben:

  • Frühzeitige Festlegung auf nur einen Hauptverdächtigen (den Mandanten unseres Partners Gubitz, der den Auftrag zu dieser Brandstiftung gegeben haben sollte),
  • Verzicht auf einen Brandsachverständigen trotz Millionenschadens und bei den befassten Ermittlern nicht vorhandener Expertise,
  • Zeugenbefragungen auf der Grenze zwischen verbotenen Ermittlungsmethoden und kriminalistischer List mit
  • bewusstem Absehen von der Protokollierung der entscheidenden Aussageteile eines „Kronzeugen“,
  • Produktion eines falschen, widersprüchlichen und für die Hauptverhandlung unbrauchbaren Geständnisses dieses Kronzeugen.

Leider setzten sich diese Fehler bei der Staatsanwaltschaft und auch dem Ermittlungsgericht in kaum nachvollziehbarer Weise fort: Ein Haftbefehl wurde aufgrund nur der Aussage dieses Kronzeugen erlassen und über einen Zeitraum von 7 Monaten vollstreckt. Die Verteidigung (gemeinsam mit RA Gubitz verteidigt der geschätzte Kollege Lemke aus Hamburg den Mandanten) hatte schon frühzeitig aufgezeigt, dass die diesem Haftbefehl zugrunde liegenden Annahmen entweder falsch oder zumindest fragwürdig sind. Jedoch haben Staatsanwaltschaft und Amtsgericht die zahlreichen Widersprüche und die Inkonsistenz der Aussagen des „Kronzeugen“ nicht zur Kenntnis genommen, auch nicht die Nachweise der Verteidigung dazu, dass die Annahmen zum unterstellten Motiv des Mandanten vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Eindrucksvoll wurde deutlich, dass in Fällen von „Aussage gegen Aussage“ das Schicksal von Beschuldigten davon abhängt, wie verantwortungsvoll alle am Strafverfahren Beteiligten ihren Job machen. Angesichts der für eine besonders schwere Brandstiftung geltenden Mindeststrafe von 5 Jahren hätte die Verurteilung eines Unschuldigen im vorliegenden Fall besonders gravierende Konsequenzen gehabt.

Mit dem gestrigen Freispruch hat das Landgericht diesem invaliden Verfahren das einzig richtige Ende bereitet.

In einem weiteren Eintrag finden Sie in Kürze Ausführungen zum Brandsachverständigengutachten, das nicht einmal die Grundannahme, es handele sich um eine Brandstiftung, bestätigen konnte.