Im Rahmen der regelmäßigen Fortbildung der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung haben Rechtsanwalt Schaar (zu Neuregelungen im Sexualstrafrecht – „Lex Edathy“) und Rechtsanwalt Gubitz (zur Verschärfung der Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht und zur Neuregelung der Abgeordnetenbestechung) kurze Referate gehalten. Das Skript finden Sie hier.

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