Die neue Ausgabe des von den Kanzleien GÖRG, NEUWERK und uns herausgegebenen Newsdienst Compliance ist erschienen:

– Den Auftakt bildet das am 02.06.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Hinweisgeberschutzgesetz
(vgl. BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023). Gemäß Art. 10 Abs. 2 des Umsetzungsgesetzes sind private Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten ab dem 02.07.2023 gesetzlich dazu verpflichtet, entsprechende Meldestellen für die Mitteilung von Gesetzesverstößen einzurichten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten trifft diese Pflicht zwar grundsätzlich erst ab dem 17. Dezember 2023 (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 1 HinSchG); bestimmte Unternehmen werden allerdings gem. § 12 Abs. 3 HinSchG schon jetzt unabhängig von der Zahl der Beschäftigten von dem Pflichtenkreis des Gesetzes erfasst (zu alldem s. das Editorial von Dr. Sebastian Naber).

Dr. Stefan Schmidt-Lauber und Philip H. besprechen ein aktuelles Urteil des EuGH vom 09.02.2023 (Az.: C-453/21, C-560/21). In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um die Frage der Rechtmäßigkeit der Abberufung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten aufgrund eines möglichen Interessenkonfliktes. Angesichts der insoweit nicht inhaltsgleichen Bestimmungen des BDSG und der DSGVO (konkret § 38 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG einerseits und Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO andererseits) hatte das BAG dem EuGH die Frage der Auslegung und Gültigkeit des Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO in diesem Zusammenhang vorgelegt sowie – neben anderem – um Vorabentscheidung darüber gebeten, wie ein Interessenskonflikt i.S.d. § 38 Abs. 6 DSGVO zu bestimmen sei (mehr dazu im Bereich „Entscheidungsbesprechungen“).

– Im Bereich der „Gesetzentwicklungen“ erfolgt ein kurzes Update zum Gesetzgebungsverfahren der 11. GWB-Novelle. Darüber hinaus widmet sich Ole Timm in einem gesonderten Beitrag den von DFB und FIFA eingeführten Regelwerken für Spielervermittler im Fußball – dem „Football Agent Reglement“ sowie dem „Reglement für Spielervermittlung“ – und den damit (möglicherweise) verbundenen Verstößen gegen das Kartellverbot.

– Im Bereich der „Aufsatzbesprechungen“ geht es um die aus Sicht der arbeits- und strafrechtlichen Compliance sehr aktuellen Themen des strafrechtlichen Risikos der Zahlung von Lösegeld bei Angriffen mit Ransomware (König, NZWiSt 2023, S. 167-171) und der Auswirkungen der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auf das Arbeitsverhältnis sowie die damit verbundenen Möglichkeiten, die Arbeitszeiterfassung als Instrument zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes zu nutzen (Thüsing/Musiol/Peisker, BB 2023, S. 1076-1080).

Zu diesen und weiteren Beiträgen der Ausgabe 5/2023 des Newsdienst Compliance zu aktuellen Compliance-relevanten Entwicklungen u.a. im Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Kartellrecht und Strafrecht geht es hier.