Unser Partner Schaar vertritt einen Mann, dem vorgeworfen wird, sich in Syrien auf Seiten der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) an Kampfhandlungen gegen den sogenannten islamischen Staat (IS) beteiligt zu haben. Anlässlich einer Flugreise wurden bei ihm durch die Polizei Teile seines Gepäcks, Bekleidung sowie einige mitgeführte Gegenstände sichergestellt. Auf Antrag des Generalbundesanwaltes ordnete der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof die Beschlagnahme dieser Gegenstände zu Beweiszwecken an. Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Schaar hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof nun die Beschlagnahme auf, soweit es sich um „Gegenstände des alltäglichen Gebrauches“ handelt, deren Besitz daher auch keine Rückschlüsse auf die Teilnahme an Kampfhandlungen zulasse.