Im Februar 2016 war das Kieler Landgericht dem Antrag von Rechtsanwalt Molkentin gefolgt und hatte in einem Fall von Untreue im Gesamtumfang von mehr als 1.000.000 € eine zweijährige Bewährungsstrafe verhängt. Die Staatsanwaltschaft wollte mit der Revision eine höhere, dann nicht mehr aussetzungsfähige Strafe erreichen. Nun hat sie ihre Revision zurückgenommen, das Urteil ist damit rechtskräftig.