Im Oktoberheft der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ 2018, 618 ff.) haben unser Partner Gubitz und unser Mitarbeiter Dr. Buchholz eine Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH vom 13. Februar 2018 veröffentlicht. Im Kern beschäftigen sich die Kollegen mit der Beweiswürdigung in komplizierten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und den Anforderungen an eine entsprechende Revisionsrüge. Insbesondere wird dabei auf die Situation eingegangen, in der mehrere Tatvorwürfe auf den belastenden Angaben eines Zeugen beruhen und das Tatgericht das Verfahren wegen eines Teils dieser Vorwürfe einstellt. Dann werden regelmäßig besondere Anforderungen an die Urteilsbegründung zu stellen sein, auf die im Beitrag im einzelnen eingegangen wird.