Rechtsanwalt Schaar hat im August 2013 gemeinsam mit dem Kollegen Dr. Elberling für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme zum Entwurf des Versammlungsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein verfasst. In dieser wird, entsprechend den Zielen und Aufgaben der Vereinigung, das Augenmerk in erster Linie auf die Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände gerichtet. In der Stellungnahme wird zunächst begrüßt, dass im Vergleich zum VersG Bund eine Reihe von Straftatbeständen nunmehr nur noch Ordnungswidrigkeiten darstellen und zum Teil die konkreten Strafandrohungen herabgesetzt werden sollen. Die Autoren der Stellungnahme kritisieren aber unter anderem die teilweise zu unbestimmte Weite einiger Tatbestände sowie die Höhe der angedrohten Bußgelder.