Fehlender Pflichtverteidiger als Wiedereinsetzungsgrund, Anmerkung zu: OLG Schleswig, Beschl. v. 23.09.2008 – 2 Ss 139/08, Strafverteidiger 2010, S. 62 f.

Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionseinlegungsfrist bei einem jungen Angeklagten, der sich nicht selbst verteidigen konnte und dem trotzdem kein Verteidiger bestellt worden war.