Im Januar 2014 wurde die Promotionsschrift von Rechtsanwalt Dr. Schaar veröffentlicht. Die Arbeit trägt den Titel „Der Grundtatbestand des Menschhandels zur sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB – Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes“.

Menschenhandel bedeutet, die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen zu bestimmten Zwecken auszunutzen. Der Tatbestand des § 232 Abs. 1 StGB wirft eine Reihe von Problemen auf, die in der Arbeit des Partners Dr. Schaar zunächst analysiert und auf ihre Gründe hin untersucht werden. Darauf­hin wird das Rechtsgut der Norm unter besonderer Berück­sichtigung des Prostitutionsgesetzes neu formuliert, um hiervon ausgehend einen Vorschlag für eine sachgerechte Auslegung der Norm zu unterbreiten.