Der Grundtatbestand des Menschenhandels in § 232 Abs. 1 StGB


Im Januar 2014 wurde die Promotionsschrift von Rechtsanwalt Dr. Schaar veröffentlicht. Die Arbeit trägt den Titel „Der Grundtatbestand des Menschhandels zur sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB – Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes“. Menschenhandel bedeutet, die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen zu bestimmten Zwecken auszunutzen. Der Tatbestand […]

Weiterlesen...