Die Strafprozessordnung ist zum 13. Dezember 2019 – schon wieder – umfassend reformiert worden (BT-Drs. 19/14747). Ausweislich des Titels des Änderungsgesetzes soll die Reform der „Modernisierung des Strafverfahrens“ dienen. Darunter versteht der Gesetzgeber offenbar, wie bei nahezu jeder Neuerung der StPO der letzten 20 Jahre, vor allem eine tiefgreifende Beschränkung der Beschuldigtenrechte. Unser Mitarbeiter Rechtsanwalt Dr. Buchholz hat für seine Kollegen aus der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die zehn wichtigsten Änderungen (insb. Befangenheit, Beweisantragsrecht und Gerichtsbesetzung) überblicksartig in diesem Beitrag dargestellt.