Fußball ist Emotion. Nicht selten gehen Spieler, Funktionäre und Fans in vielerlei Hinsicht an die Grenzen. Dann drohen sowohl neben als auch auf dem Platz erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Auch ein Grund dafür, dass der Fachanwalt für Sportrecht kommt? Qualifizierte Kollegen, die sich als Fan-Anwälte betätigen, gibt es jedenfalls schon länger und auch im Kieler Büro von Gubitz und Partner. Unter anderem die Frage nach dem Strafbarkeitsrisiko bei der Äußerung „A.C.A.B.“ (all cops are bastards), etwa durch das Hochhalten eines entsprechenden Plakats im Stadion, ist Gegenstand einer Veröfffentlichung unseres Kollegen Dr. Buchholz. Darüber hinaus lesen Sie in dem Beitrag in ZJS 2017, 681 ff., mit welchen Verletzungsrisiken ein Fußballspieler sich einverstanden erklärt und ob eine „Blutgrätsche“ von der Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung verfolgt werden kann. Schließlich wird die neuere Rechtsprechung zur Notwehr eines Spielers gegenüber einem Fotografen zum Schutze des Persönlichkeitsrechts dargestellt. Darf frontal gegen die Kamera geschlagen werden, auch wenn eine Verletzung im Gesicht die Folge sein wird?