Im Januar 2014 wurde die Promotionsschrift von Rechtsanwalt Dr. Schaar veröffentlicht. Die Arbeit trägt den Titel „Der Grundtatbestand des Menschhandels zur sexuellen Ausbeutung in § 232 Abs. 1 StGB – Versuch einer Rechtsgutsbestimmung und teleologische Reduktion unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes“.
Menschenhandel bedeutet, die Zwangslage oder Hilflosigkeit eines Menschen zu bestimmten Zwecken auszunutzen. Der Tatbestand des § 232 Abs. 1 StGB wirft eine Reihe von Problemen auf, die in der Arbeit des Partners Dr. Schaar zunächst analysiert und auf ihre Gründe hin untersucht werden. Daraufhin wird das Rechtsgut der Norm unter besonderer Berücksichtigung des Prostitutionsgesetzes neu formuliert, um hiervon ausgehend einen Vorschlag für eine sachgerechte Auslegung der Norm zu unterbreiten.