In seinem Beitrag (Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich begrenzte) Sperrwirkung der Einleitungsentscheidung, HRRS 2014, S. 407 – 414) erörtert unser Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke die Frage, inwiefern bereits die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu einem Eingreifen des Verbots der Mehrfachbestrafung für dieselbe Tat (Art. 103 Abs. 1 GG) führt. Zur Klärung dieser Frage wird die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14.8.1991 (BGHSt 38, 54ff.), die hierzu vertretenen Meinungen in der Literatur sowie weitere Rechtsprechung intensiv diskutiert. Insbesondere angesichts der ansonsten drohenden unzulässigen Einschränkung der Verteidigungsposition des Beschuldigten, der Sinnwidrigkeit eines parallelen Ermittlungsverfahrens, der teleologischen Auslegung des Art. 103 Abs. 1 GG und einer rechtsvergleichenden Betrachtung kommt unser Partner zu dem Ergebnis, dass sich aus dem Verbot der Mehrfachverfolgung ein verfassungsrechtlich begründetes Verbot paralleler Ermittlungsverfahren mit einer zeitlich begrenzten Sperrwirkung ergibt.