In Heft 1/2019 des C.H. Beck‘schen Newsdienst Compliance beschäftigt sich unser Partner Rechtsanwalt Dr. Lucke mit einer problembehafteten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (6 Sa 652/18), nach der dem Geschäftsherrn gegenüber einem bestochenen Angestellten ein zivilrechtlicher Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch in Bezug auf das erhaltene Schmiergeld (dem Vorteil i.S. des § 299 StGB) zustehen soll.
Dr. Lucke zeigt das Spannungsfeld eines solchen Auskunftsanspruchs zwischen der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung für das geschädigte Unternehmen und einem parallelen Strafverfahren gegen den Angestellten auf. Aus Verteidigungsperspektive müsse hierbei insbesondere der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit und die Schwierigkeit, bei Erfüllung des Auskunftsanspruchs ein Verwertungsverbot im Strafverfahren zu begründen, berücksichtigt werden.