Unser Mitarbeiter Dr. Buchholz hat gemeinsam mit Frau Bohrmann von dem Kriminalwissenschaftlichen Institut der Christian-Albrechts-Universität in einem Beitrag in der medizinrechtlichen Fachzeitschrift GesundheitsRecht die straf- und berufsrechtlichen Risiken aufgezeigt, denen approbierte Mediziner im Zusammenhang mit dem Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse ausgesetzt sind. In dem umfangreichen Aufsatz wird insbesondere auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, sog. Gefälligkeitsatteste, eingegangen. Hervorgehobene Bedeutung kommt der Fallkonstellation, in der der Patient vor dem Ausstellen des Zeugnisses nicht untersucht wird, zu. Diese Konstellation erfordert von einer engagierten Strafverteidigung nicht nur Konzentration auf die strafrechtlichen Vorwürfe, vielmehr ist es erforderlich, auch die berufsrechtlichen Konsequenzen im Blick zu behalten.