Der 5. Strafsenat des BGH hat die von unseren Kollegen Molkentin und Weber eingelegte Revision gegen das Itzehoer Stutthof-Urteil am 20. August 2024 als unbegründet verworfen (wir berichteten zuletzt hier). Auch wenn unser prozessuales Ziel ein (teilweiser) Freispruch oder die Aufhebung und Zurückverweisung an das Landgericht Itzehoe war, hat uns diese Entscheidung doch weder vollkommen überrascht noch enttäuscht. Wir sehen mit Spannung den schriftlichen Urteilsgründen entgegen, in denen die von uns aufgeworfenen Fragen eine fundierte Antwort finden sollen.
Sitzungssaal im Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Das aktuelle Medienecho gibt Anlass zu einigen Richtigstellungen. Exemplarisch für die teilweise vorkommenden Verkürzungen und Verzerrungen ist etwa der Kommentar eines Max Braun vom NDR (im Deutschlandfunk wurde er dann sogar noch einer „ARD-Rechtsredaktion“ zugeordnet). Hier fehlt es an jeglichem Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, und auch die angeblichen Aussagen der Verteidigung hat es nicht gegeben. Die dort formulierte scharfe Kritik an der jahrzehntelangen Nichtverfolgung von NS-Mordtaten hingegen teilen wir bekanntlich.
Näheres also in unseren aktuellen Medieninformationen.
Weitere Dokumente zum Stutthof-Prozess (Auswahl, chronologisch):