Wir hatten über das recht langwierige und umfangreiche Drogenverfahren vor zwei Wochen berichtet. Nun gibt es eine spektakuläre Weiterentwicklung. Das Gericht sieht seinen Fehler ein, hält ihn nicht für korrigierbar und hat die Hauptverhandlung ausgesetzt. Die Aussetzung bedeutet im Unterschied zur Unterbrechung einer Hauptverhandlung, dass sie nahezu unbegrenzt sein kann, aber auch zur Folge hat, dass von neuem begonnen werden muss. Die Beweisaufnahme fängt also noch einmal ganz von vorne an, dann hoffentlich mit ordnungsgemäßer Ladung aller Beteiligten.

Rechtsanwalt Schaar und Kollege

Rechtsanwalt Dr. Schaar (Mitte), Bild: Pepe Lange

Unser Kollege Schaar hat dies auf Anfrage der Kieler Nachrichten wie folgt kommentiert: „Wir Verteidiger haben von Beginn an die Beweisführung der Staatsanwaltschaft angezweifelt und entsprechende Beweisanträge gestellt. Dass wir einen vorläufigen Erfolg nun auf einem anderen Weg erzielen konnten, sehen wir als ausgleichende Gerechtigkeit an.“