Unser Partner Rechtsanwalt Dr. Ole-Steffen Lucke gehört nach dem jüngst im Handelsblatt veröffentlichtem Ranking (Ausgabe vom 25. Juni 2021) zum ausgewählten Kreis „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bereich Steuerstrafrecht. Die Auszeichnung genießt besondere Wertschätzung, da sie auf dem Ergebnis eines umfangreichen Peer-to-Peer-Verfahrens durch den US-Verlag Best Lawyers basiert, einem der etabliertesten und renommiertesten Bewertungsinstitute auf Peer-Review-Basis weltweit. In Deutschland arbeitet der Verlag exklusiv mit dem Handelsblatt zusammen und veröffentlicht hierzulande nunmehr bereits die dreizehnte Ausgabe des Best-Lawyers-Ratings.

Nachdem unser Partner Dr. Lucke in diesem Jahr bereits zum wiederholten Male in dem Ranking der WirtschaftsWoche zu den TOP-Anwälten Deutschlands im Bereich des allgemeinen Wirtschaftsstrafrechts gezählt worden ist (siehe hierzu Blogeintrag vom 22. März 2021), unterstreicht die nun veröffentlichte Erhebung durch Best Lawyers und Handelsblatt seine besondere Kompetenz an der Schnittstelle zwischen dem Strafrecht und dem Steuerrecht. Das Steuerstrafrecht zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass zwei Verfahren – ein steuerrechtliches und ein strafrechtliches – parallel gegen eine Person geführt werden können und diese Verfahren sich mitunter stark gegenseitig beeinflussen. Daher sind fundierte Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten, und das sowohl auf materiell-rechtlicher als auch verfahrensrechtlicher Ebene, von essenzieller Bedeutung für eine umfassende und weitsichtige Beratung der Mandanten.

Und das sagt Rechtsanwalt Dr. Lucke zu der Auszeichnung:

„Es freut mich ungemein, dass die Arbeit von meinem Team und mir, gerade in dem anspruchsvollen Gebiet des Steuerstrafrechts, auf so viel Anerkennung und Zuspruch durch die Kolleginnen und Kollegen stößt. Es ist Bestätigung und Ansporn zugleich, mit der gleichen Leidenschaft und Begeisterung für diese spannende Materie weiterzumachen, um so vor allem stets das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erzielen.“

Die gesamte Kanzlei freut sich außerordentlich über diese weitere Auszeichnung und möchte sich an dieser Stelle auch besonders bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die mit Ihrer Wertschätzung der Arbeit unseres Partners Dr. Lucke diese Auszeichnung auf den Weg gebracht haben.

Besprechungstermin: RA Dr. Lucke rechts im Bild
Besprechungstermin: RA Dr. Lucke rechts im Bild – Foto von Pepe Lange