Die Landtagsfraktionen der PIRATEN und der CDU haben gemeinsam beantragt, in Schleswig-Holstein die anonyme Spurensicherung zu ermöglichen – Drucksache 18/605 (neu). Hierzu hat Rechtsanwalt Gubitz am 24. Oktober 2013 für die Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung eine Stellungnahme in der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Innen- und Rechtsausschuss abgegeben. Für die Seite der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hat er dabei deutlich gemacht, dass zwar keine grundsätzlichen Einwände gegen ein solches Spurensicherungsverfahren bestehen, hierfür jedoch zunächst einmal nachvollziehbare Mindeststandards festgeschrieben werden müssen.