Medizinstrafrecht: Dr. Martin Schaar hat am 10. Oktober einen Vortrag zu den strafrechtlichen Dimensionen des sog. assistierten Suizids gehalten. Zu der Veranstaltung hatte das Klinische Ethikkomitee des Friedrich-Ebert Krankenhauses Neumünster eingeladen. Erschienen waren ca. 70 Angehörige der Heilberufe, überwiegend Ärzt:innen, die mit interessierten und kritischen Nachfragen sämtliche Vorträge begleiteten.
Aus der Einladung:
„Der assistierte Suizid wird in unserer, durch christliche Werte geprägten Gesellschaft, sehr kontrovers diskutiert. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020 wurde der rechtliche Rahmen abgesteckt, es gibt aber nach wie vor viel Freiraum für Interpretationen. Wir als Ethikkomitee wollen uns diesem komplexen Thema annähernd haben dafür ausgewiesene Experten, die sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die medizinethischen und theologischen Aspekte beleuchten. Die Vorträge sollen im Anschluss Anlass zu einer lebhaften, sachorientierten Diskussion mit allen Teilnehmern der Veranstaltung bieten.“